Willkürliche Änderung der angegebenen Zustelladresse durch DPD Angestellte
La plainte
DPD sendet eine Email wegen angeblicher "Inconsistency in the address"
Bei der in der DPD-Email als inkonsistent angegebenen Adresse wurde von DPD die Zusatzangabe willkürlich, vorsätzlich gelöscht, mit Angabe es könne daher nicht zugestellt werden.
Die tatsächlich angegebene Adresse ist aber im System klar ersichtlich und wurde vom Absender angegeben.
Es ist bereits das zweite Mal, dass die Zustellung nicht ordnungsgemäss durchgeführt wird: Im Januar 2026 wurde ein Paket irgendwohin geliefert und im System als "zugestellt" markiert.
DPD verstösst gegen das Leiturteil des Obergerichts Zürich vom
Eine Zustellung an eine andere, als die
dem Gericht von einer Partei ausdrücklich bekannt gegebene Zustelladresse ist –
zumindest ohne vorgängige Mitteilung des Gerichts an die Partei, dass an die bekannt gegebene Adresse nicht oder nicht gültig zugestellt werden könne und eine andere Adresse zu nennen sei – nicht gültig; mithin verstösst eine solche Zustellung gegen die dem Gericht obliegende Pflicht des Handelns nach Treu und Glauben (Art. 9 BV; Art. 52 ZPO). Da die Vorinstanz dem Beschwerdeführer an eine andere als die von ihm ausdrücklich als Korrespondenzadresse benannte Adresse zugestellt hat, greift die Zustellfiktion gemäss Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO vorliegend nicht.
Obergericht, II. Zivilkammer
Beschluss vom 16. November 2018
Geschäfts-Nr.: RU180049
https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/RU180049.pdf
Les attentes
- Explications
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.
