Buchungsreferenz YM8CRH

Hans-Jürg Blum Swiss International Air Lines 18.08.2025 Signaler Plainte signalée

Guten Tag


Ich habe für den 20.09.2025 ein Business Flug nach Lissabon gebucht und mit heutigem Datum ein Upgrade-Business Rückflug für den 27.09.2025 gebucht. Auf dem heute zugestellten eTicket ist zu entnehmen, dass für den Upgrade Flug vom Lissabon nach Zürich nur 1 Koffer a 32 Kg und 2 Handgepäck a 8 Kg mitgenommen werden darf. Da sich dies vom Hinflug unterscheidet (zwei Koffer a 32 Kg), rief ich den Kundendienst der Swiss an. Dort beschied man mir aber nun, dass ich beim Upgrade Flug vom 27.09.2025 nur 1 Gepäckstück a 23 KG und 1 Handgepäck a 8 Kg mitnehmen dürfe. Auf meine Entgegnung auf meinem e-Ticket stünde es aber anders, nämlich dass ich 1 Gepäckstück a 32 Kg und zwei Handgepäcke a 8 Kg mitnehmen dürfe und die mir durch die Swiss zugestellten Tickets seien rechtsverbindliche Urkunden, auf die ich mich verlassen könne/müsse, beschied mir die Dame des Kundendienstes, dann werde sie die Tickets nun ändern. Ich erklärte ihr noch einmal die rechtliche Situation und dass die mir zugestellten Tickets rechtsverbindliche Urkunden seien und die dürfe sie nicht einfach so ändern. Es stellte sich heraus, dass die Dame mein bereits bezahltes Upgrade auf das ursprüngliche Eco-Ticket welches ich am 1. August löste, zurückversetzen will. Ich erklärte ihr, dass sich der Rechtsdienst der Swiss bei mir melden solle, um die Sache zu klären. Den Ombudsmann habe ich bereits eingeschaltet, der Rechtsdienst hat sich nicht gemeldet. 


Freundliche Grüsse


 


J. Blum 

  • Autre Bestätigung meines e Tickets (Urkunde) respektive der Gepäcke vom 27.09.2025 1 Koffer a 32 Kg, zwei handgepäcke a ja 8 kg

Sans réponse

L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.